Commons:Projektumfang

From Wikimedia Commons, the free media repository
Jump to navigation Jump to search
This page is a translated version of a page Commons:Project scope and the translation is 100% complete. Changes to the translation template, respectively the source language can be submitted through Commons:Project scope and have to be approved by a translation administrator.

Shortcuts: COM:PS • COM:SCOPE • COM:OOS • OOS

Wikimedia Commons ist eine Sammlung für Mediendateien, die gemeinfreie und unter einer Freien Lizenz stehende edukative Medieninhalte (Bilder, Audio- und Videodateien) für jedermann bereitstellt. Es fungiert als gemeinschaftlicher Aufbewahrungsort für alle Wikimedia-Projekte, deren Inhalt aber auch von jedem genutzt werden darf, überall und für jeden Zweck.

Diese Seite ist notwendigerweise sehr lang. Einen kurzen Überblick findet sich unter Commons:Projektumfang/Zusammenfassung.

Wikimedia Commons

Wikimedia Commons soll eine Sammlung von Mediendateien bereitstellen, welche

  • für jedermann gemeinfreie und frei lizenzierte edukative Mediendateien bereitstellt und
  • als gemeinsamer Aufbewahrungsort für die verschiedenen Projekte der Wikimedia Foundation dient.

Der Ausdruck „edukativ“ muss im Sinne von „Wissen bereitstellend; lehrreich oder informativ“ verstanden werden.

Der Rahmen von Commons

Um geeignet zu sein, auf Wikimedia Commons angeboten zu werden, müssen alle Dateien und anderen Inhalte in den Rahmen von Commons fallen. Alles, was außerhalb dieses Rahmens hochgeladen wird, wird auf Commons als OOS („Out Of Scope“; außerhalb des Projektumfangs) gelöscht.

Ausgeschlossener edukativer Inhalt

Bestimmte Inhalte sind aus Commons ausgeschlossen, weil es andere, für solche Inhalte besser geeignete Projekte der Wikimedia Foundation gibt – und nicht etwa, weil sie für sich genommen nicht edukativ wären. Dies wird bei Mediendateien und Texten angewendet.

Zu den ausgeschlossenen edukativen Inhalten zählen:

  • Enzyklopädie-Artikel – diese sollten auf Wikipedia angeboten werden.
  • Nachrichten – diese sollten auf Wikinews angeboten werden –, allgemeine Wetterberichte und Ähnliches.
  • Dateien, die außer edukativen Klartexten nichts weiter beinhalten. Reine Text-Materialien wie Klartext-Versionen von Rezepten, Befehlslisten, Gedichten, Dichtungen, Zitaten, Wörterbucheinträgen und Vergleichbares sollten lieber woanders angeboten werden, zum Beispiel auf Wikibooks, Wikiquote, Wiktionary, Wikiversity oder Wikisource.

Dennoch kann Commons für das Bereitstellen von solchem Material genutzt werden, wenn dies in einer gemeinsam nutzbaren Mediendatei eingebunden ist und für andere WMF-Projekte nützlich ist – deshalb sind gescannte Kopien von existierenden Texten, die für andere WMF-Projekte nützlich sind (z. B. um als Basis einer verlässlichen, nachprüfbaren Quelle zu dienen), im Rahmen. Ebenfalls erlaubt sind Dateien, die etwas an Wert über reinem Text hinaus beinhalten. Zum Beispiel sind Dateien im Rahmen, die als Scans von Büchern, Zeitungen oder Ähnliches mit erloschenen Urheberrecht, originale Schriftarten, eingebundene Bilder oder Ähnliches bewahren.

Projektrahmen Teil 1: Dateien

Technischer Hinweis: Dieser Abschnitt bezieht sich auf Dateien, die in den Namenraum File: hochgeladen wurden. Mit anderen Worten, es gibt Dateien deren Namen mit „File:“ beginnen – oder aus historischen Gründen mit „Image:“, früher begannen alle hochgeladenen Dateien mit dem Präfix „Image:“, selbst Audio- und Videodateien.

Hochgeladene Dateien sind nur im Projektrahmen, wenn sie die folgenden Bedingungen erfüllen. Jede Datei

  • muss eine Mediendatei sein;
  • muss ein erlaubtes freies Dateiformat haben;
  • muss frei lizenziert oder gemeinfrei sein;
  • muss tatsächlich nützlich für einen edukativen Zweck sein;
  • darf nicht nur ausgeschlossenen edukativen Inhalt beinhalten.

Dies wird im Folgenden genauer erklärt.

Muss eine Mediendatei sein

Wikimedia Commons bietet ausschließlich Mediendateien wie Fotografien, gescannte Bilder, Diagramme, Animationen, Audiodateien (z.B. Musik und gesprochenen Dialoge) und Videoclips an, und zwar zusammen mit dazugehörigen Metadaten. Erklärender oder anderer Text ist auf der Dateiseite nur erlaubt, wenn er die Ziele von Commons unterstützt und nicht zum „ausgeschlossenen edukativen Inhalt“ gehört.

Folgende Dateien sind nicht berücksichtigte Mediendateien und dürfen daher hier nicht bereitgestellt werden:

  • Computerprogramme in jedem Format, einschließlich binärer ausführbarer Dateien und reinem Quellcode. Gegebenenfalls kann der Quellcode Teil der Dateibeschreibung oder der Metadaten sein, z.B. kann eine Grafikdatei als beschreibenden Text den zu ihrer Erstellung verwendeten Code enthalten.
  • Dateien, die lediglich für Rohtext repräsentativ sind, z.B. ASCII-Dateien, reiner Quellcode wie oben erwähnt, usw.

Muss ein erlaubtes freies Dateiformat haben

Nur freie Dateiformate sind erlaubt. Proprietäre (durch Urheberrecht oder Patente geschützte) Formate wie Microsoft-Word- und Excel-Dokumente, AAC, WMA, H.265, HEIC, Flash und Ähnliches sind nicht gestattet. Allgemeiner formuliert: Jede Datei, die ein unfreies Programm benötigt, um ihren Inhalt freizugeben, ist verboten.

Eine Liste von derzeit erlaubten Dateiformaten kann unter Commons:Projektrahmen/Erlaubte Dateiformate eingesehen werden.

Muss frei lizenziert oder gemeinfrei sein

Wikimedia Commons akzeptiert nur freie Inhalte. Mit anderen Worten Dateien, die entweder frei lizenziert oder gemeinfrei sind. Eine Datei wird als gemeinfrei angesehen, wenn alle Urheberrechte dieser Datei erloschen sind oder der/die Urheberrechtsinhaber freiwillig den Inhalt der Datei unter Gemeinfreiheit durch unwiderrufliches Zurücknehmen des Kopierschutzes gestellt haben. Eine Datei, auf die kein Kopierschutz angewendet werden darf, wird ebenfalls als gemeinfrei angesehen.

Jede hier angebotene Datei muss normalerweise frei lizenziert sein, oder gemeinfrei sein im Sinne des Gesetzes der Vereinigten Staaten von Amerika und im Sinne des Gesetzes des Ursprungslandes. Falls diese Gesetze unterschiedlich sind, siehe Commons:Licensing.

Benötigte Lizenzbestimmungen

Damit die Datei in commons akzeptiert wird, muss der Urheberrechtsbesitzer sie unter eine unabänderliche Lizenz stellen, welche

  • die freie Wiederverwendung für jeden Zweck erlaubt – einschließlich kommerzieller Zwecke;
  • die Erstellung abgeänderter Werke erlaubt.

Nicht erlaubte Lizenzbestimmungen

weiter einschränkende Lizenzbestimmungen sind auf Commons nicht erlaubt. Z. B. sind folgende Einschränkungen nicht zulässig:

  • Nur für nichtkommerzielle oder schulische Nutzung,
  • Einschränkungen bei der Erstellung von abgeänderten Werken – außer für Copyleft;
  • Eine Pflicht zum Bezahlen oder eine Nutzungs-Benachrichtigung – letzteres kann ersucht werden, darf aber nicht verlangt werden;
  • Einschränkungen, wo das Werk benutzt werden darf – z. B. Nutzung nur auf Wikipedia erlaubt.

Lizenzen mit solchen Einschränkungen dürfen ausschließlich zusätzlich angegeben werden, solange mindestens eine Lizenz ohne diese Einschränkungen erteilt wird

„Lizenzen“, die vorgeben, nur Fair Use zu erlauben, sind nicht erlaubt – Fair Use ist kein Recht, das durch den Urheberrechtsinhaber lizenziert werden kann, und ist in jedem Fall auf Commons nicht akzeptiert.

Erlaubte Lizenzbestimmungen

Die folgenden Bestimmungen sind erlaubt:

  • Einen Anspruch auf Namensnennung des oder der Urheberrechtsinhaber („attribution“);
  • Einen Anspruch darauf, dass abgewandelte Werke unter denselben Bedingungen lizenziert werden müssen wie das Original („share-alike“/„copyleft“)

Die Lizenzrichtlinien sind detailliert unter Commons:Lizenzen definiert.

Beweispflicht

Der Hochladende hat die Beweispflicht, falls notwendig zu zeigen, dass die Datei gemeinfrei oder der Urheberrechtsinhaber diese unter einer zulässigen Lizenz veröffentlicht hat. Normalerweise muss dazu zumindest die Herkunft der Datei[1] zusammen mit der ursprünglichen Herkunft bei abgeänderten Dateien spezifiziert werden. Auch sollte der Urheberrechtsinhaber bzw. Autor identifiziert werden, wenn dieser bekannt ist oder mit vernünftigem Aufwand bestimmbar ist. Im Falle einer Nachfrage muss der Beweis erbracht werden, dass der Urheberrechtsinhaber die Datei tatsächlich unter der vorgegebenen Lizenz veröffentlicht hat.

Wenn die Datei eine Fotografie ist, die eine identifizierbare Person zeigt, ist die Einwilligung des Betroffenen unter den Gegebenheiten, die auf Commons:Fotografien erkennbarer Personen geschildert sind, ebenfalls erforderlich.

In jedem Fall liegt die Beweislast bei den Hochladenden oder einer anderen Person, die für das Beibehalten der Datei eintritt, um zu zeigen, dass

  • die Datei gemeinfrei oder richtig lizenziert ist und
  • dass jede notwendige Einwilligung erhalten wurde,

soweit dies so gut wie möglich zuverlässig feststellbar ist.

Bei einer alten Datei können Datum und Land der Veröffentlichung hilfreich sein, um festzustellen, ob die Datei altersbedingt gemeinfrei ist.

Hinweise:

  1. Bei Dateien, deren Quelle im Internet liegt, sollte dies nicht die URL zur Datei selber, sondern die URL zu der Seite, die die Datei enthält, sein. Dadurch können andere Commons-Mitarbeiter bei Bedarf Hintergrundinformationen zur Datei finden.

Vorbeugendes Prinzip

Das Ziel der Commons ist es, in guter Absicht ein Repositorium von nach unserem Wissen freien oder frei lizenzierten Mediendateien aufzubauen und zu warten. Das vorbeugende Prinzip lautet: Wenn ein erheblicher Zweifel an der Freiheit einer bestimmten Datei herrscht, sollte diese gelöscht werden.

Folgende und ähnliche Argumente, die auf „wir kommen damit durch“ hinauslaufen, behindern die Ziele von Commons:

  1. „Der Rechteinhaber wird die Mühen einer Klage scheuen oder kann sie sich nicht leisten.“
  2. „Der Rechteinhaber wird uns nie finden.“
  3. „Dem Rechteinhaber wird es egal sein / sollte dankbar sein, dass wir sein/ihr Werk bekannt gemacht haben.“
  4. „Keiner weiß, wer der Rechteinhaber ist, deshalb ist es eigentlich nicht wichtig.“
  5. „Die Datei ist offensichtlich im öffentlichen Besitz. Man kann sie überall im Internet finden, und niemand hat sich bisher beschwert.“

Shortcuts

Muss tatsächlich nützlich für einen edukativen Zweck sein

Der Ausdruck „edukativ“ muss im Sinne der umfassenden Bedeutung von „Wissen zur Verfügung stellend, lehrreich oder informativ“ verstanden werden.

In den folgenden Abschnitten sind alle Nutzungen, die nicht mit guten Absichten erfolgen, nicht berücksichtigt. Zum Beispiel können Bilder, die auf einer Diskussionsseite nur in der Absicht verwendet werden, etwas zu beweisen, unberücksichtigt bleiben.

In anderen Wikimedia-Projekten verwendete Datei

Eine Mediendatei, die in anderen Projekten der Wikimedia Foundation Verwendung findet, wird automatisch als nützlich im Sinne von edukativen Zwecken angesehen; ebenfalls eine Datei, die für interne Zwecke in Verwendung ist, wie innerhalb von Vorlagen oder Ähnlichem. Eine solche Datei ist nicht zulässig für eine Löschung, nur weil sie vielleicht von schlechter Qualität ist: Sie ist unter Verwendung, das reicht.

Eine anderweitig nichtedukative Datei erhält keinen edukativen Zweck, bloß weil sie in Gebrauch auf einer Nutzerseite (Namenraum „User:“) eines anderen Projektes ist. Jedoch ist es gewohnheitsmäßig erlaubt, eine kleine Menge von Bildern – z. B. von sich selbst – für persönliche Nutzerseiten anderer Projekte hochzuladen.

Es sollte betont werden, dass Commons sich nicht über andere Projekte hinwegsetzt, wenn es um den Umfang geht. Wenn ein Bild in einem anderen Projekt verwendet wird (abgesehen von der Verwendung auf Diskussionsseiten oder Benutzerseiten), reicht das aus, damit es in den Anwendungsbereich fällt.

Nur auf Commons verwendete Datei

Eine anderweitig nichtedukative Datei erlangt, nur weil sie auf einer Galerieseite oder in einer Kategorie von Commons ist oder auf einer Nutzerseite (Namensraum „User:“), keinen edukativen Zweck. Jedoch ist es Gepflogenheit, kleine Mengen von Bildern – z. B. von sich selbst – für die Nutzung auf persönlichen Nutzerseiten von Commons zu erlauben, wenn du ein aktiver, konstruktiver Teilnehmer an Commons bist. Dateien mit Bezug zum Projekt oder Veranstaltungen der Wikimedia-Gesellschaft, z. B. Nutzertreffen, sind ebenfalls erlaubt.


Illegitime Dateien unter Verwendung

Eine Mediendatei, die weder

  • tatsächlich nützlich für einen edukativen Zweck ist, noch
  • legitim verwendet wird wie oben erklärt,

fällt aus dem Rahmen von Wikimedia Commons.

Die Betonung liegt hier auf der tatsächlichen Nützlichkeit, ob nun für eines der Wikimedia-Projekte oder für eine andere edukative Verwendung. So sind zum Beispiel nicht alle Bilder tatsächlich nützlich für einen edukativen Zweck. Das Bild wird auch nicht auf mysteriöse Weise durch eine etwaige Verwendung als Illustration für einen Wikipedia-Artikel zum Thema X, wobei X der Gegenstand des Bildes ist, nützlich.

Zum Beispiel ist der Umstand, dass man theoretisch ein nicht verwendetes verschwommenes Foto zum Illustrieren eines Artikels über „Typische Fehler in Fotografien“ verwenden könnte, keine Begründung dafür, verschwommene Fotos auf Commons zu behalten. Der Umstand, dass man den unbenutzten Schnappschuss von deinem Freund theoretisch zum Illustrieren eines Artikels über „Fotoporträts“ verwenden könnte, heißt nicht, dass man auf Commons alle Fotografien von unbekannten Leuten behalten sollte. Der Umstand, dass man mit einem unbenutzten pornografischen Bild theoretisch einen Artikel über Pornografie illustrieren könnte, bedeutet nicht, dass man alle pornografischen Bilder auf Commons behalten sollte. Siehe auch Zensur.

Von dieser Richtlinie ausgeschlossen sind Dateien in verschiedenen Formaten sowie Dateien, die sich ähneln, aber keine exakten Duplikate sind. Der Grund hierfür ist der, dass die Dateigeschichte aus juristischen Gründen erhalten werden soll.

Beispiele

Beispiele von Dateien, die tatsächlich nicht nützlich für edukative Zwecke sind:

  • Private Bildersammlungen, z. B. private Party-Fotos, Fotos von dir selbst oder deinen Freunden, deine Urlaubsbilder und so weiter. Es gibt viele andere Projekte im Internet, die du für solche Zwecke nutzen kannst, wie z.B. Flickr. Solche privaten Bildersammlungen werden selbst dann nicht edukativ, wenn sie als Galerie auf deiner Nutzerseite auf Commons oder woanders angezeigt werden.
  • Kunstwerke ohne offensichtlichen pädagogischen Nutzen, einschließlich Kunstwerke ohne pädagogischen Nutzen, die hochgeladen wurden, um die Fähigkeiten des Künstlers zu präsentieren
  • Anscheinend nur für Vandalismus oder persönliche Attacken erschaffene und/oder hochgeladene Dateien. Bereits existierende Zeichnungen und Symbole, die mit nationalistischen, religiösen oder rassistischen Anliegen assoziiert werden können, sind nicht außerhalb des Rahmens von Commons, nur weil sie anstößig wirken können. Vorausgesetzt, sie sind legale Angebote und fallen anderweitig in den Rahmen von Commons – z. B. wenn man sie zum Illustrieren eines Wikipedia-Artikels über eine Hass-Gruppe verwenden könnte –, sollte man diese Dateien behalten.
  • Werbung oder Eigenlob.
  • Dateien, die keinen bestimmten edukativen neuen Aspekt zu der bereits auf Commons bestehenden Bildersammlung über ein Thema beitragen, besonders, wenn diese in schlechter oder mäßiger Qualität sind.


Diskussion

Auf Commons gibt es viele hochqualitative Bilder, auf denen man die Art von Vögeln bestimmen kann. Es gibt also tatsächlich keinen edukativen Nutzen für einen kleinen, verschwommenen, Schnappschuss mit schlechter Bildaufteilung eines unidentifizierten und unidentifizierbaren Vogels. Natürlich gibt es immer Raum für neue Bilder mit anderen edukativen Aspekten, zum Beispiel die Illustration von Verhaltensmerkmalen von Vögeln, die noch nicht behandelt werden. Diese Bilder brauchen nicht einmal die beste Qualität aufzuweisen.

Es kann manchmal Gründe für das Behalten von mehreren Bildern geben, die – aus einer edukativen Betrachtungsweise – sehr ähnlich sind, um Vielfalt und Wahlmöglichkeit zu ermöglichen. Aber es gibt keinen Grund, zehn oder gar hunderte von weitestgehend identischen Bildern schlechter Qualität tatsächlich ohne edukativen Wert zu behalten.

Neue edukative Dateien akzeptabler Qualität sind stets willkommen. Wenn solche Dateien später hochgeladen werden, werden dadurch ungenutzte Dateien schlechter Qualität prinzipiell aus edukativer Sicht redundant. Dennoch werden wie oben geschildert in guter Absicht verwendete Dateien weiterhin als edukativ betrachtet, selbst bei schlechter Qualität, wenn sie in Verwendung bleiben und so nicht gelöscht werden dürfen, selbst wenn mit der Zeit Dateien zum selben Thema in besserer Qualität verfügbar werden.

Neue und bestehende Dateien schlechter oder mäßiger Qualität können tatsächlich nützlich für einen edukativen Zweck sein, müssen aber nicht, abhängig davon, was sie illustrieren und was für andere Dateien auf Commons zum selben Thema verfügbar sind. Wenn ein Thema selten oder schwierig einzufangen ist, kann selbst ein Bild mit schlechter Qualität edukativen Wert erhalten – besonders wenn auf Commons nur sehr wenige oder gar keine solchen Dateien vorhanden sind. Andererseits haben Bilder schlechter oder mäßiger Qualität tatsächlich keinen edukativen Wert, wenn das Thema leicht einzufangen ist – besonders wenn auf Commons viele ähnliche oder qualitativ bessere Beispiele vorhanden sind.

Die Bildqualität ist nur eine von vielen Kriterien, die den edukativen Nutzen einer Datei beschränken können. Andere Kriterien sind niedrige Auflösung und schwer entfernbare Wasserzeichen.

PDF- und DjVu-Formate

Obwohl PDF- und DjVu-Dateiformate gestattet sind, erwartet man die Verwendung dieser nur in bestimmten Fällen. Es sollte einen guten Grund für die Formatwahl geben, der mit den Zielen von Commons übereinstimmt. Alle obigen Regeln gelten natürlich genauso.

Ein Administrator, der die Löschung einer PDF- oder DjVu-Datei abwägt, muss bei seinem Urteil berücksichtigen, ob das gewählte Format mit den Zielen von Commons übereinstimmt, und auch den Gehalt und die Absicht – wenn bekannt – erwägen. Beispielsweise kann eine veröffentlichte wissenschaftliche Arbeit im PDF-Format in Ordnung sein, aber ein vom Nutzer geschaffener originärer Forschungsbericht, der Commons als freien Web-Host nutzt, nicht.

Dateien, die für ein oder mehrere andere Wikimedia-Projekte – z. B. Wikisource oder Wikibooks – tatsächlich nützlich sein könnten, sollten behalten werden. Löschanträgen sollten nicht allein mit der Begründung abgegeben werden, dass die Datei bei einen der anderen Projekte besser aufgehoben wäre. Jede Mediendatei, die tatsächlich nützlich für oder innerhalb des Rahmens von mindestens einem anderen Projekt der Wikimedia Foundation ist, sollte bei Commons aufgehoben werden.

Bedenke, dass Wikisource möglicherweise PDF- oder DjVU-Dateien zum Korrekturlesen oder Erstellen von Quellentexten verwendet. Aus diesem Grund sind Scans von geeigneten Ausgaben relevanter gemeinfreier Werke fast immer im Projektrahmen enthalten. Dennoch kann durch redaktionelle Entscheidungen beim Aufbereiten von Text aus mehreren Quellen ein neues Urheberrecht entstehen, daher müssen die benutzten Bearbeitungen selbst gemeinfrei sein.

Zulässige Gründe für PDF- und DjVu-Formate

  • Das Format wurde gewählt wegen der Zweckmäßigkeit von Ausdrucken
  • Das Format wurde gewählt, um spezielle Schriftarten zu zeigen oder zu drucken – z. B. in der höheren Mathematik oder der Linguistik
  • Die Datei würde im Rahmen eines anderen Projektes der Wikimedia Foundation fallen, wenn es im selben Format zum Projekt hochgeladen würde, zum Beispiel:
    • Eine PDF- oder DjVu-Datei einer veröffentlichten und kollegial begutachteten Arbeit würde im Rahmen von Wikisource und deshalb auch im Rahmen von Commons liegen. Beispiele für relevante Dokumente sind veröffentlichte Bücher – jedoch nicht Boulevard-Veröffentlichungen –, kollegial begutachtete akademische Beiträge etc., Diplomarbeiten und Dissertationen.
    • Die Datei ist ein eingescanntes historisches oder anderweitig externes signifikantes Dokument – z. B. Scans von existierenden urheberrechtsfreien oder lizenzierten Büchern, Berichten, Zeitungen etc.
    • Die Datei ist verwendbar als festgelegte, verifizierbare Quelle, beispielsweise für Wikisource oder Wikibooks – entsprechend den fixierten Inhalten.
    • Das gewählte Format bietet technische Vorteile für mindestens ein anderes Projekt der Wikimedia Foundation.

Nicht-erlaubte Gründe für PDF- und DjVu-Formate

  • Das Format wurde offensichtlich vom Autor oder Hochladenden gewählt, um die Erstellung von abgewandelten Werken zu verhindern oder zu erschweren. Dies steht im Gegensatz zu den Zielen von Commons. Eine solche unangemessene Fixierung von Inhalten kann selbstveröffentlichte Boulevard-Artikel oder selbsterstellte Bilder beinhalten, die der Autor im PDF-Format hochgeladen hat, um andere daran zu hindern, Abwandlungen zu erstellen.
  • Der Inhalt besteht hauptsächlich aus reinem Text – solche Dateien werden nicht als Mediendateien angesehen. Beachten sollte man, dass Scans von existierenden Büchern, Berichten, Nachrichten etc. von historischer oder anderer externen Bedeutung nicht aus diesen Grund ausgeschlossen sind, selbst wenn sie keine Bilder beinhalten.
  • Der Inhalt wäre gemäß einem anderen Abschnitt dieses Projektrahmens verboten – zum Beispiel ist Werbematerial außerhalb des Rahmens von Commons, egal welches Format es hat.

Projektrahmen Teil 2: Seiten, Galerien und Kategorien

Siehe Commons:Projektrahmen/Seiten, Galerien und Kategorien.

Eine Bemerkung zu bestimmten Belangen in einigen Bereichen

Zensur

Dateien und anderes Material, das auf den Servern von Commons in Florida gesetzlich verboten ist, werden selbst dann gelöscht, sobald sie gesichtet wurden, wenn es anderweitig in den Rahmen von Commons wie oben festgelegt fällt. Commons wird aber nicht zensiert und enthält durchaus legitim Inhalt, der von einigen Lesern als anstößig oder beleidigend empfunden werden kann. Das Fehlen einer Zensur bedeutet, dass eine rechtmäßig angebotene Datei, die innerhalb des Projektrahmens liegt, nicht gelöscht wird, nur weil sie nicht „jugendfrei“ sein könnte oder aus moralischen, religiösen, sozialen oder anderen Gründen beleidigend wirken könnte.

Der konträre Standpunkt dazu, nämlich die Aussage „Commons wird nicht zensiert“, kann kein Argument sein, Dateien außerhalb des erlaubten Projektrahmens auf Commons zu behalten, wie weiter oben erklärt. Fotografien von Nacktheit sowie männlichen oder weiblichen Genitalien werden manchmal aus nichtedukativen Motiven hochgeladen; solche Bilder sind nicht von der Notwendigkeit, den Regeln des Projektrahmens zu entsprechen, ausgenommen. Oftmals – aber nicht immer – fügen solche Bilder keinen eigenständigen edukativen Aspekt zu den bereits vorhandenen Bildern hinzu. Daher sind sie tatsächlich nicht für einen edukativen Zweck nützlich.

Es muss ein Gleichgewicht gefunden werden zwischen der Akzeptanz von nützlichen Mediendateien mit legitimen Bildungsinhalten, die von manchen als anstößig empfunden werden könnten, und der Verhinderung, dass Commons als allgemeiner Medienhosting-Dienst (wie Flickr, Photobucket, YouTube usw.) genutzt wird, ohne Rücksicht auf die erklärten Ziele des Projekts. Der Zweck von Commons ist es, als Medien-Repositorium zu dienen, eine verlässliche Ressource für nützliche, frei lizenzierte Medieninhalte; organisiert und umfassend in der Abdeckung (mit genauen Dateibeschreibungen/Informationen), lehrreich und sowohl für die Nutzung durch Wikimedia-Projekte als auch als öffentlicher Dienst frei zugänglich für jedermann gedacht.

„Neutraler Standpunkt“

Weitere Informationen darüber, wie sich Commons von Wikipedia-Projekten in Bezug auf die neutrale Sichtweise und die ursprüngliche Forschung unterscheidet, findet man unter Commons:Projektumfang/Neutraler Standpunkt.

Siehe auch